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FOOD GRADE BIG BAGS FÜR LEBENSMITTEL, GETREIDE UND FUTTERMITTEL


Die Saccheria Franceschetti produziert und verkauft Big Bags und Säcke aus Propylen-Bändchengewebe für den Lebensmittelsektor (Food Grade) in Übereinstimmung mit der neuen LFGB-Verordnung für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die Lagerung von Lebensmittelbehältern erfolgt in einem speziellen sterilen Raum in halbautomatischen Lagerhäusern mit Etikettierung und Rückverfolgung, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden.

Lebensmittel-Big Bags werden üblicherweise zur Aufnahme von Nahrungsmitteln verwendet:
  • Getreide
  • Korn
  • Mais
  • Dinkel
  • Sojabohne
  • Kleie
  • Gerste
  • Hafer
  • Malz
  • Gewürze und Kräuter
  • Kakaobohnen
  • Kakaopulver
  • Kaffee
  • Karotten
  • Corn Flakes
  • Mehl
  • Trockenfrüchte wie Mandeln, Walnüsse und Haselnüsse
  • Milchpulver
  • Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen und Kichererbsen
  • Hefen und Pulver
  • Futtermittel für die Tierhaltung und Fischzucht


ANFORDERUNGEN FÜR LFGB


Die Verordnung 1935/2004/EG und die Verordnung 2023/2006 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, legen die folgenden Verpflichtungen für Unternehmen fest:

ETIKETTIERUNG ARTIKEL 15 VERORDNUNG 1935/2004


Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen die folgenden Informationen enthalten:
  • Angemessene Kennzeichnung mit den Worten "für den Kontakt mit Lebensmitteln" oder einer spezifischen Angabe:
  • Spezifische Anweisungen, die zu beachten sind, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten;
  • Name und Firma;
  • Die Kennzeichnung muss auch Angaben zur Rückverfolgbarkeit des Materials enthalten;
  • Die Informationen müssen auf den Materialien und Gegenständen oder deren Verpackung oder auf den Begleitdokumenten sichtbar sein.

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ART. 16 VERORDNUNG 1935/2004


Die Materialien und/oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen mit einer schriftlichen Erklärung versehen werden, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen und insbesondere, da es sich um Kunststoffmaterialien gemäß Art. 15 der Verordnung EU 10/2011 handelt, die folgende Angaben enthalten:

a) Identität und Adresse des Händlers, der die Konformitätserklärung ausstellt;
(b) Identität und Anschrift des Händlers, der die Materialien oder Gegenstände oder Produkte aus Kunststoff auf einer Zwischenstufe der Herstellung herstellt oder importiert, sowie die für die Herstellung dieser Materialien oder Gegenstände bestimmten Stoffe;
(c) Identifizierung der Materialien, Gegenstände, Produkte auf einer Zwischenproduktionsstufe und Stoffe, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind;
d) Das Datum der Erklärung;
e) Bestätigung, dass die Materialien oder Gegenstände oder Produkte aus Kunststoff auf einer Zwischenstufe der Herstellung und die oben genannten Stoffe die einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen;
f) Angemessene Informationen über die verwendeten Stoffe oder Abbauprodukte, für die in den Anhängen I und II der Verordnung 10/2011 Beschränkungen und/oder Spezifikationen festgelegt sind;
(g) Angemessene Informationen über beschränkte Substanzen in Lebensmitteln, die aus experimentellen Daten oder theoretischen Berechnungen über ihre spezifischen Migrationswerte gewonnen wurden;
(h) Spezifikationen, die sich auf die Verwendung des Materials oder Gegenstands beziehen, wie z.B:
1. Die Arten von Lebensmitteln, mit denen sie in Kontakt kommen dürfen;
2. Die Dauer und Temperatur der Handhabung und Aufbewahrung in Kontakt mit Lebensmitteln;
3. Das Verhältnis zwischen der Kontaktfläche des Lebensmittels und dem Volumen, das zur Bestimmung der Konformität des Materials oder Gegenstands verwendet wird;
(4) Wenn eine funktionelle Barriere in einem mehrschichtigen Material oder Gegenstand verwendet wird, Bestätigung, dass das Material oder der Gegenstand die Anforderungen des Artikels 13 Absätze 2, 3 und 4 oder des Artikels 14 Absätze 2 und 3 dieser Verordnung erfüllt.

Alle Unterlagen über die Prüfungen und Zertifikate der verwendeten Materialien sind im Unternehmen zur Verfügung der Prüfstellen zu halten.


ANFORDERUNGEN FÜR FOOD GRADE



HERSTELLUNG VON LEBENSMITTELTAUGLICHEN BIG BAGS

Spezieller Bereich, in dem die Big Bags hergestellt werden. Vollständig klimatisierte Endbearbeitungseinheit.

ZUSCHNEIDEN DES GEWEBES

Gewebezuschnitt auf Ultraschall-Webstühlen.

FALTEN DES STOFFES UND GURTPOSITION

Das Gewebe nach aussen falten, um eine innere Kontamination mit Fremdstoffen zu vermeiden.

NÄHGARN/h4>Nähen mit gezwirntem PP-fibrilliertes Garn. Keine Gefahr von losen Fäden.

DETEKTION VON METALLEN

Jeder Sack wird durch einen Metalldetektor für alle eisenhaltigen und nicht eisenhaltigen Belastungen geführt.

SACKREINIGUNG

Zwei Verfahren:
- ausblasen von losen Partikeln im Inneren
- Absaugung an der Außenfläche der Big Bag.

RÜCKVERFOLGBARKEIT

Umfassende Rückverfolgbarkeitsmethoden bis hin zur Naht und Stoffcharge.

VERPACKUNG

Die Verpackung erfolgt mittels einer Schrumpffolie, um sicherzustellen, dass die Big Bags nicht mit Verunreinigungen oder Schmutz in Berührung kommen.

BILDUNGSPROZESS

Kontinuierliche Schulungen und Audits zur Gewährleistung der Hygiene.

ROHSTOFF

Rohstoffe und Schmiermittel, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind.

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Vollständige Palette von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen, Nagetieren, Fliegen, Eidechsen, Spinnen und Insekten.








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Unser Offline-Katalog ist viel umfangreicher und voller technischer Produkte, bitte kontaktieren Sie uns unter help@saccheriafranceschetti.com. Gemeinsam werden wir Ihre Bedürfnisse evaluieren und können ein Produkt mit auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Abmessungen und Funktionen entwickeln und herstellen.



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